Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten: Erfahrungsbericht

Heute gibt es mal wieder einen kleinen Erfahrungsbericht und gleichzeitig einen Schwank aus meiner Jugend. Es geht um nichts Geringeres als meine Berufsausbildung. Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Warum ich diesen Beitrag schreibe, hat auch einen ganz einfach Grund: Ich finde solche Erfahrungsberichte recht wichtig. Denn gerade als Ausbildungssuchender ist es sehr schwierig einzuschätzen, ob einem der Job bzw. die Ausbildung liegt, oder nicht. Wenn man Pech hat beginnt man mit der Ausbildung und muss sie nach 2 Monaten abbrechen, weil man merkt: „Das wird nix“. Dann hat man meist das Problem, erstmal wieder ein Jahr auf einen neuen Ausbildungsplatz warten zu müssen.

Vor Beginn meiner Ausbildung hatte ich auch versucht, mich über die Ausbildung zu informieren. Aber außer ein paar Angaben über den ungefähren Ablauf der Ausbildung, habe ich kaum etwas nennenswertes gefunden. Hier und da ein paar kurze Bewertungen und mit viel Glück mal einen größeren Erfahrungsbericht (die auch wirklich hilfreich waren). Ich hatte Gott sei dank noch einen Freund, der ebenfalls Verwaltungsfachangestellter war und mir ein bisschen was erzählen konnte. Falls ihr dieses Glück nicht haben solltet, hilft euch vielleicht mein Bericht weiter.

Natürlich ist dieser Subjektiv. Und natürlich wäre man am besten bedient, wenn man mal ein Praktikum machen könnte. Aber leider sind die Praktikumsplätze so begrenzt, dass man sich das in der Regel abschminken kann. Auch kann man ja schlecht ein Praktikum als Schüler in der Berufsschule machen. Die meisten von euch, wollen sich aber ohnehin erstmal nur einen Überblick über die Ausbildung verschaffen. Und den erhaltet ihr jetzt:

Arbeiten in der Verwaltung und bei Behörden

Der Begriff „Verwaltungsfachangestellter“ beschreibt eigentlich schon ganz gut, was euch während der Ausbildung und auch danach erwartet. Ihr arbeitet in einer Verwaltung. Euch erwartet kein Actionfeuerwerk, wenn ihr auf der Arbeit seid. Ihr werdet euren Enkelkindern auch nicht immer atemberaubende Anekdoten aus eurem Berufsalltag erzählen können. Gerade als Auszubildender werdet ihr so häufig vor Kopiergeräten stehen, dass ihr problemlos bei „Wetten Dass“ hättet mitmachen können, um dort mit verbundenen Augen am Geräusch des Kopierers den Hersteller und das Baujahr zu erkennen.

Das hängt allerdings nicht immer damit zusammen, dass ihr eine billige Arbeitskraft seid oder dass euch euer Ausbildungsleiter nicht mag, sondern hat auch juristische Gründe. Als Verwaltungsangestellter arbeitet man häufig in Behörden. Die beschäftigen sich hauptsächlich damit den Bürgern zu sagen, was diese zu tun und zu lassen haben. Es geht darum Gelder auszuzahlen oder einzutreiben. Es geht auch darum Entscheidungen zu treffen, die tiefe Einschnitte in das Privatleben anderer haben. Das will man nicht unbedingt einen Auszubildenden entscheiden zu lassen. Eine Bekannte hat während der Ausbildung bei der Polizei gearbeitet und aufgrund eines kleinen Fehlers beinahe einen Haftbefehl gegen einen Unschuldigen erlassen. Und das, weil man ihr aufgrund Personalengpässen Aufgaben übertragen hat, die man ihr als Auszubildende nicht hätte übertragen dürfen. Und genau deshalb sollte man den Auszubildenden zwar die Arbeitsabläufe näher bringen, sie solche Arbeiten aber nicht alleine ausführen lassen. Stattdessen sollten Ausbilder die Arbeiten der Azubis  überprüfen und absegnen. Genau dafür haben in den Behörden die meisten Angestellten allerdings keine Zeit oder keine Lust, da sie selbst genug zu tun haben. Ein großer Nachteil der „Branche“. Und deswegen steht man als Azubi ruckzuck am Kopierer.

Ausbildung besser bei Kommunalverwaltung machen

Ich selbst habe meine Ausbildung bei einer Hochschule gemacht. Auch wenn ich den Arbeitgeber an sich toll finde, würde ich trotzdem dazu raten, die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VfA) lieber bei einer Kommunalverwaltung (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, etc.) zu absolvieren. Das hat einen ganz einfachen Grund. Denn die Ausbildung zum VfA ist in erster Linie eine juristische Ausbildung – wer nicht gerne mit Gesetzen arbeitet, sollte sich also lieber nach etwas anderem umsehen. Ihr werdet in den drei Jahren Ausbildung viel mit Gesetzen arbeiten. Privatrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Personalrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, usw. Das ist auch richtig so, denn die Anwendung von Gesetzen wird später mal euer tägliches Brot werden.

Die Hochschulen (und sicher auch Ausbildungsstätten wie die Polizei, Anwaltskanzleien, Ministerien) haben hier aber einen entscheidenden Nachteil: Man kann euch dort immer nur Einblick in eine begrenzte Anzahl an Rechtsgebieten geben. Arbeitet ihr also in einer Polizeidirektion lernt ihr im „Betrieb“ sehr viel über Polzei- und Ordnungsrecht. Eventuell auch über Personalrecht, falls ihr dort auch mal in die Personalabteilung dürft. Ihr kommt hier allerdings nicht mit Sozialrecht oder Kommunalrecht in Verbindung, weil eine Polizei damit einfach kaum etwas am Hut hat. Die Folge davon ist, dass ihr für die anderen Rechtsgebiete nur das lernen könnt, was euch die Berufsschule beibringt. Ihr könnt bei Klassenarbeiten oder bei der Abschlussprüfung also nicht aus euren eigenen Betriebs-Erfahrungen schöpfen, sondern müsst den Schulkram stattdessen auswendig lernen. Das kann gerade bei abstrakten Themen, was Rechtsfächer nun mal sind, recht schwierig werden.

In der Hochschule sah das noch düsterer aus. Dort habe ich ein paar Erfahrungen im Personalrecht machen können (Personalabteilung) und dann war Feierabend. Die restliche Zeit habe ich mit normalen Büroabläufen verbracht (Post, Kopierer, Datenverarbeitung). An manchen Tagen war ich dann um 11 Uhr mit der Arbeit fertig und habe die restliche Zeit mit anderen Dingen verbracht (z.B. Lernen). Zu meinem Glück ist sich die Ausbildungsleitung allerdings über dieses Problem im Klaren. Denn es ist dort für alle Auszubildenden verpflichtend mindestens 6 Monate Gastausbildung in einer Kommunalverwaltung zu machen. Während der Gastausbildung kommt man dann auch mit anderen Rechtsgebieten in Berührung.

Heikles Thema: Schulunterricht

Wie ich es bereits angesprochen habe, findet neben der betrieblichen Ausbildung auch Berufsschulunterricht statt. Der war bei mir meist 1-2 Mal die Woche. Die Berufsschule sorgt dafür, dass alle Auszubildenden auf dem gleichen Wissenstand sind (auch wenn ihnen der Betrieb zu einem bestimmten Thema nichts beibringen kann) und die Abschlussprüfung bestehen. Dort werden u.A. die Fächer: Sozialrecht, Privatrecht, Personalrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Buchführung, BWL, VWL, Sozialkunde und Politik und Staatsrecht gelehrt. Es kann aber auch Abweichungen geben. Bei uns wurde z.B. noch mitten in der Ausbildung das Fach Sport eingeführt. Aber ansonsten ist der Berufschulunterricht ähnlich aufgebaut wie der bisherige Schulunterricht auch. Unterricht von 8-15 Uhr. Klassenarbeiten, Zeugnisse, Abschlussprüfung… es gibt noch eine Zwischenprüfung, die fließt allerdings nirgends mit ein (weder in Zeugnis noch in Abschlussprüfung) und dient lediglich dazu zu zeigen, ob der Azubi den Stoff kann oder nicht.

Der Nachteil der Berufsschule war allerdings, dass viele Lehrer themenfrende Gebiete unterrichten mussten. Klar, wer BWL studiert hat, kann das ohne Probleme unterrichten. Aber gerade die ganzen Rechtsgebiete wurden in der Berufschule von Lehrer unterrichtet, die das Gebiet weder studiert hatten, noch irgendwann mal in dem Gebiet gearbeitet hatten. Wenn man Glück hat, so wie ich, erwischt man engagierte Lehrer, die sich den Stoff durch Praktika, eigenrecherche und Fortbildungen selbst beigebracht haben. Wenn man Pech hat, sitzt da ein ehemaliger Bürokaufmann oder Wirtschaftspädagoge, der einem im Fach Polizeirecht etwas vom Storch erzählt, weil er selbst keine Ahnung von der Materie hat. Aber das ist wohl ein systematisches Problem von Berufsschulen.

Lernortkooperation mit dem KSI

Um dieses Problem anzugehen und die hohe Durchfallquote in den Abschlussprüfungen entgegenzuwirken, wurde bei uns eine Lernortskooperation eingeführt. Die sorgte dafür, dass wir ab dem zweiten Ausbildungsjahr nicht nur in der Berufsschule unterrichtet wurden, sondern auch vom Kommunalen Studieninstitut (KSI). Im Unterricht des KSI hatten wir Dozenten, die uns zwar meist in den gleichen Rechtsfächern unterrichteten wie die Berufsschule, allerdings waren die Dozenten (anders als die Lehrer der Schule) direkt vom Fach. Da saß dann also eine Verwaltungsbeamte, die uns Verwaltungsrecht beibrachte. Einer der Leiter des Innenministerium brachte uns Polizeirecht bei. Usw. Die Dozenten konfrontierten uns dabei immer wieder mit Aufgaben, die sie selbst in ihren Jobs in Ihren Jobs zu bewältigen hatten. Auch hier wurden Prüfungen geschrieben, die allerdings nicht in die Zeugnisse einflossen. Das KSI war damit eine enorme Hilfe.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann mal also sagen, dass die Qualität der Ausbildung stark von der Ausbildungsstätte und den Lehrern abhängt.  Je nachdem wie gut man auch mit der Gesetzessystematik umgehen kann, hat man im Laufe der Ausbildung mehr oder weniger Probleme. Wer der Rechtsanwendung nichts abgewinnen kann, der sollte auf alle Fälle die Finger von der Ausbildung lassen. Denn der Schwierigkeitsgrad der Abschlussprüfung ist auch für engagierte Auszubildende nicht zu unterschätzen. Dafür sollte man nach der abgeschlossenen Ausbildung auch einen Job bekommen, bei dem man nicht nur stupide Büroarbeit erledigt, sondern auch seine grauen Zellen anstrengen muss. Das ist bei mir der Fall, bei vielen anderen aber nicht. Fragen rund um die Ausbildung könnt ihr natürlich jederzeit in den Kommentaren stellen. In einem meiner nächsten Beiträgen erzähle ich euch dann ein klein wenig über meinen Arbeitsalltag.


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