Ihr erin­nert euch ver­mut­lich noch an meinen leg­endäre Geschäft­sidee, einen Lieferser­vice für Fast-Food Ket­ten wie McDon­alds und Co. zu grün­den. Der Zug ist wohl mit­tler­weile abge­fahren, da seit Feb­ru­ar ein solch­es Pro­jekt in der Test­phase ist. Auch wenn ich vielle­icht wenig­stens ein Dankeschön für den Ideen-Klau seit­ens McDon­alds erhal­ten hätte, stellt es mich zufrieden, dass in Zukun­ft Mil­lio­nen von Men­schen auf­grund mein­er Idee Burg­er essen kön­nen, ohne sich großar­tig vom Sofa bewe­gen zu müssen.In eini­gen Jahren sitzt ihr dann mit euren Kindern im Wohnz­im­mer, während euch eine Liefer­drohne euren Big­Mac anliefert und kön­nt dann zu euren Kindern schauen und sagen: “Hab ich euch schon­mal die Geschichte erzählt, wie Phin­phin das Fast-Food rev­o­lu­tion­iert hat?”

Aber ein Genie, wäre ja kein Genie, wenn es in seinem Leben nur eine einzige schlaue Idee hätte. Deswe­gen hier gle­ich die näch­ste. Die wird zwar nicht ganz so viele Men­schen glück­lich machen, son­dern eher in die Verzwei­flung treiben, aber dafür kön­nt ihr alles bequem übers Inter­net, die Post und Tele­fon delegieren. Alles was ihr dazu braucht, ist ein gewiss­es Startkap­i­tal, einen guten riech­er was Blogs bet­rifft und einen Anwalt. Bess­er wären allerd­ings mehrere Anwälte. Und diese dann auch festanstellen.

Meine Geschäft­sidee lautet wie folgt:

  1. Durch­stöbert das Netz nach halb­wegs erfol­gre­ichen Blogs, deren Blo­gadresse wie ein Marken­name klingt. Also nicht: Paulas Fotoal­bum, son­dern Adressen wie Phinphins.de, Polygonien.de (alles Gute übri­gens zum 2. Geburt­stag) oder Fashion-Kitchen.com
  2. Über­prüft ob sich auf dem Blog irgendwelche Hin­weise auf eine gute Liq­uidtät des Inhab­ers befind­en. Vielle­icht fährt er einen Sport­wa­gen oder baut ger­ade ein Haus. Wird der Blog von einem Min­der­jähri­gen betrieben oder einem armen Sock­en, wie mir, dann sucht euch schnell einen anderen Blog als Ziel.
  3. Über­prüft ob der Blog eine gewisse Reich­weite besitzt. Total unbekan­nte Blogs, die noch nicht­mal eine eigene .de .com .org etc. Doman besitzen, kön­nt ihr get­rost ignori­eren. Ihr sucht schließlich bekan­nte, fleißige und ein­flussre­iche Blog­ger, die ihren Blog schon seit Jahren auf­bauen. Und nicht klein Thomas (8), der Fotos von seinem aus Kas­tanien gebastel­ten Dinosauri­er online stellt.
  4. Über­prüft ob der Blog­ger die Rechte an dem “Marken­na­men”, also der Blo­gadresse, besitzt. Phin­phins ist z.B. noch keine einge­tra­gene Marke.
  5. Ist der Marken­name nicht vergeben, sichert euch sofort den Markennamen!
  6. Lasst dann euren Anwalt ein Schreiben auf­set­zen, in dem ihr dem Blogin­hab­er das Recht der Ver­wen­dung “eures Marken­na­mens” unter­sagt. Dazu noch eine Unter­las­sungserk­lärung und fordert rück­wirk­end für jedes Jahr, in dem der Blog den Namen ver­wen­det hat, 1200 €.
  7. Weigert sich der Blog­ger mit so däm­lichen Argu­menten, wie: “Meinen Blog / meinen Namen gibts schon seit 5 Jahren, du hast aber deine Marke erst vorgestern ein­tra­gen lassen”, dann zer­rt den Blog­ger sofort vor Gericht.
  8. Was dann auf ihn wartet, ist ein Prozess, der über 20.000 Euro kosten wird (den er natür­lich selb­st zahlen muss, wenn er ihn ver­liert), unzäh­lige schlaflose Nächte und Psy­choter­ror vom Fein­sten. Oder er einigt sich stattdessen auf einen Ver­gle­ich in Höhe von X‑tausend Euro.
  9. Prof­it

Klingt unglaub­würdig und erbärm­lich? Passiert aber so ähn­lich ger­ade bei Fash­ion-Kitchen.

PS. Gronkh ist bere­its marken­rechtlich geschützt, also vergesst es.