Ich surfe immer mal wieder auf neuen Blogs, wenn ich in Kommentarbereichen oder Blogger-Foren neue Gesichter sehe. Da spielt es auch keine Rolle, ob es Gaming-, Beauty- oder Sonstwas-Blogs sind. Ich bin, wenn es um den ersten Eindruck geht, relativ offen. Ich schau mich schließlich nur um. Aber was, gerade bei neueren Blogs, in 90% aller Fälle zutrifft, ist die Tatsache, dass ein Impressum fehlt.
Wenn man einfach mal so zum Spaß einen Blogger oder WordPress Blog erstellt, dann liegt es auch nahe, dass man anfangs keinen Plan von speziellen gesetzlichen Verpflichtungen hat. Ich meine, wer – außer einem Juristen – würde denn von sich aus auf die Idee kommen, ersteinmal ins Telemediengesetz zu schauen? Bei der Erstellung eines Blogs wird auch meist nirgends darauf hingewiesen, dass es eine gesetzliche Impressumspflicht gibt.
Dass trotzdem so viele Blogs ein Impressum besitzen, hat man eigentlich nur der „Blogosphäre“ zu verdanken, die neue Blogger daraufhinweisen, was ein Impressum ist und wie es auszusehen hat. Nach § 5 (1) Telemediengesetz gilt:
„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“
Für Blogger bedeutet das: Vollständiger Name und vollständige Anschrift. Allerdings gibt es häufig Blogger, die meinen, dieser Paragraf würde nicht auf sie zutreffen. Hier mal ein paar Beispiele und meine Erklärung, wieso er doch zutrifft.
Ich verlange kein Geld für meinen Blog. Deshalb handelt es sich nicht um ein gegen Entgelt angebotenes Telemedium.
Es steht „in der Regel gegen Entgelt“. Das heißt nicht, dass es tatsächlich so sein muss. Und da sich ein großer Teil des Internets durch Werbung(=Entgelt) finanziert, ist jede öffentliche Webpräsenz demenstprechend ein „in der Regel gegen Entgelt angebotenes Telemedium
Ich schreibe einfach „Daten auf Nachfrage“ anstatt meine Adresse im Internet zu veröffentlichen.
Es steht „unmittelbar“. Sobald etwas nicht auf den ersten Blick erkennbar ist und ich erst warten muss, bis mir der Blogbetreiber seine Antwort gesendet hat, ist es nicht mehr unmittelbar , sondern nur noch mittelbar. Somit ein verstoß.
Ich schreibe einfach nur meine Emailadresse hin. Somit kann mich jeder Kontaktieren.
Die Nennung der Emailadresse wird zwar unter Nr.2 vorausgesetzt, aber nach Nr.1 muss auch der Name und die Anschrift erkennbar sein. Und da niemand im Internet „wohnt“,geschweige denn ein Anwalt, Gerichte oder Behörden Bescheide per Email senden, muss somit die Echtweldadresse angegeben werden.
Um gegen Spambots oder Bots, die meine Daten sammeln gewappnet zu sein, lade ich meine Daten als Bilddatei auch.
Leider auch verboten, da gewisse Browser(-plugins) aus Sicherheitsgründen Bilddateien sperren. Somit könnten die Daten nicht mehr für jedermann sichtbar sein.
Ich schreib meine Daten doch nicht ins Internet…
Das ist in der Tat die häufigste Begründung für eine Verweigerung des Impressums. Das klingt auf den ersten Blick auch logisch. Andererseits frage ich mich auch, wieso denn jemand einen Blog führt und damit bewusst viele Daten von preisgibt, anderer seits aber dann Pflicht-Daten verweigert. Wer also sehr viel Wert auf Datenschutz legt, sollte erst gar nicht mit dem Bloggen anfangen.
...hinterher lauert mir noch jemand auf
Hier liegt die Begründung anders. Es geht nicht mehr darum generell Daten zu schützen, sondern nur sehr private Daten. Und Anschrift und Name zählen sicherlich dazu. Allerdings ist die Begründung extrem dramatisiert. Kennt jemand von euch ein Beispiel, in dem ein Serienmörder auf Blogs surft und anhand des Impressums Opfer ausfindig macht? Das ist höchst unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass er euch auf der Straße begegnet und euch nach Hause folgt oder sonst wie auf euch aufmerksam wird. Deswegen ist die Angst vor dem bösen Internet meist unbegründet. Allerdings gibt es Fälle in denen auch ich einen Faden Beigeschmack hätte meine Adresse zu veröffentlichen. Hier ein paar Beispiele:
– Politische Themen. Z.B in einem kleinen Dorf mit vielen Rechtsextremen zu wohnen und sich auf dem eigenen Blog kritisch mit dem Thema auseinanderzu setzen.
– Sexuelle Themen. Z.B. die neuesten Sexspielzeuge testen und der Chef sowie Kollegen lesen mit.
– Gesundheitliche Themen. Über Krankheiten wie Verhaltensstörungen bloggen und auch hier können Chef und Kollegen mitlesen.
Gerade bei diesen 3 Themen ist die gesetzliche Regelung sehr ungünstig. Das Einzige was dann hilft, ist die Tatsache, dass man auch ohne Angaben vom eigenen Namen und Adresse auf fremden Blogs / Foren / Homepages schreiben darf.
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